UN-Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen
Das Mandat des Sonderberichterstatters zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen wurde geschaffen, da Menschenrechtsorganisationen auf die negativen Folgen für die Bevölkerung durch UN-Sanktionen verwiesen, bspw. die Sanktionen gegen den Irak, um bei schweren Verletzungen der Menschenrechte und schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Gerechtigkeit zu gewährleisten, Abhilfemaßnahmen zu schaffen und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Institutionen des Staates, die Rechtsstaatlichkeit im Einklang mit dem internationalen Menschenrecht zu fördern.